Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Frank Langen verteidigt bundesweit seine Mandanten gegenüber der Polizei, der Steuer- oder Zollfahndung, der Staatsanwaltschaft sowie den Gerichten. Professor Dr. Hans Dahs schreibt in seinem Handbuch des Strafverteidigers, dass Verteidigung Kampf ist; Kampf um die Rechte des Beschuldigten mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben und fährt fort, dass der Verteidiger der Beistand des Beschuldigten ist und er die Aufgabe habe, die sachgerechte Verteidigung des Mandanten zu gewährleisten. Für diese Gewährleistung ist es dringend erforderlich, dass ein Beschuldigter einen kompetenten Verteidiger in einem möglichst frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens beauftragt. Insbesondere bei Verhaftungen oder Durchsuchungen, die meist in den frühen Morgenstunden stattfinden. Aus diesem Grund haben Rechtsanwälte Langen einen 24-Std. Notruf eingerichtet.